“Danke für Ihre Spende”

Möchten Sie neben den festen Organisationskosten noch andere Projekte finanzieren, aber Ihnen fehlt das nötige Kleingeld? Oder gibt es Mitglieder bei Ihnen in der Organisation die finanzielle Unterstützung nötig haben? Vereine gestalten das Leben in Deutschland nicht nur abwechslungsreicher, sondern fördern auch das Gemeinwohl. Mit der Spendenfunktion in ClubCollect können Sie ganz einfach eine Spendenaktion starten.

Bevor die Zahlungsaufforderungen an Ihre Zahler gesendet werden, können Sie die Option anbieten, der Rechnung eine freiwillige Spende hinzuzufügen. Sobald die Spendenfunktion aktiviert ist, können Mitglieder Ihrer Rechnung eine freiwillige Spende hinzufügen. Diese Spende wird der Rechnung als separate Rechnungszeile hinzugefügt. Sie können zudem einen Grund angeben wofür Sie die Spenden einsammeln. Das hilft Ihnen auch später um die Spendenquittung auszufüllen.

Das Engagement der Vereine wird auch im Steuerrecht anerkannt. Damit Ihre Spender die Zahlung von den Steuern absetzen können, müssen bestimmte gesetzliche Vorschriften verfolgt werden. Mit anderen Worten, es gibt eine gesetzliche Vorlage für so eine Spendenquittung.

Die Gemeinnützigkeit des Zuwendungsempfängers der entscheidende Faktor. Diese muss allerdings auch amtlich nachgewiesen sein. Dafür muss der jeweilige Verein über einen sogenannten Freistellungsbescheid verfügen. Einen Freistellungsbescheid und somit die offizielle Gemeinnützigkeit kann man beim örtlichen Finanzamt beantragen.

Bei Beantragung der Gemeinnützigkeit erteilt das Finanzamt zuerst einen vorläufigen Freistellungsbescheid. Dieser gilt für 18 Monate. Nachdem die erste Steuererklärung eingereicht wurde, kann das Finanzamt einen “vollwertigen” Freistellungsbescheid erteilen welcher für 5 Jahre gilt. Hierfür muss der Verein dann allerdings den Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen. Hierfür sind unter anderem ein Tätigkeitsbericht und eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erforderlich. Sobald der Verein so einen Freistellungsbescheid erhaltet hat, können Sie Spendenbescheinigungen an Ihre Zahler ausstellen. Wichtig ist, dass diese Bescheinigung korrekt ausgefüllt wird. Falls dies nicht so ist, erkennt das Finanzamt die Spende nicht an und der Verein haftet für falsche Zuwendungsbestätigungen.

Auch das Besteuerungsverfahren ist modernisiert. Seit dem 01.01.2017 gilt das Gesetz, dass es Vereinen ermöglicht für Geldspenden eine elektronische Spendenbescheinigung auszustellen. Der Schatzmeister übermittelt die eingegangenen Spenden elektronisch an das Finanzamt. Die Steueridentifikationsnummer des Spenders muss zudem auch angegeben werden. Genehmigt das Finanzamt die Spende und die Spende wurde dort gemeldet, wird der Steuerabzug gewährt.

Klicken Sie auf den folgenden Link um eine Spendenbescheinigung zu erhalten:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=62A111523608CE812845

Share: